Europaweit

Die Grenzen verschwimmen, wenn die Person des Abdeckers/Scharfrichters selber im Focus von Aberglaube, Gesetzgebung bzw. persönlichen Begebenheiten steht. Nicht nur über die Grenzen hinaus sind und waren Geschichten zum Alltag derer gern verkonsumierter Lesestoff, wobei hin und wieder doch auch die klare Faktenlage bedient wurde, welche ich hier rauszufiltern versuche.

 

 

Im Jahre 1703 wird als etwas Merkwürdiges des Uebertritt des Scharfrichters Adolf Ostertag von der kathol. zur luther. Konfession bezeichnet [Der Pfeiferturm, Nr. 9, 01.09.1934]

 

Delinquent, der entwichen.

Bergen. Als der hiesige Scharfrichter Christoph Witte, nachdem ihm am gestrigen Tage das eingeholte Endurthel, wegen verübter Mordthat, publiciret gewesen. und er biß zu weiterer Verfügung, im obersten Stockwerke des Rathhauses, unter Bewachung zweyer mit Ober und Unterqewehr versehenen Skadtbedienten eingesetzet worden, Gelegenheit gewonnen, dieselben zu entfernen und zu entrinnen; auch, nachdem ihm von Stunde an nachgesetzet, und alle Fehren verboten worden, dennoch wenige Hoffnung ist, ihn solchergestalt wieder zur Verhafft zu bringen: Solchem nach werden alle Obrigkeiten in Städten und auf dem Lande geziemend ersuchet, denselben, wann er sich irgendwo betreten lassen sollte, anzuhalten. und gegen Erstattung der aufgewandten Kosten und Ausstellung üblicher Reversalien der hiesigen Justice einzuliefern. Der verflüchtige Inquisite ist daran zu erkennen, daß er von längligter schmalen Statur, pockengrubigt, und im Reden stark durch die Nase schnarchet, eine Peruque traget, und mehrenheils grün gekleidet gehet. Man wird bey gleichen Vorkommenheiten der Gerechtigkeit gerne wieder die Hand bieten. / Decretum Bergen, den 8. November 1757. / Bürgermeister und Rath daselbst. 

 

 

Grabstein des Scharfrichters Johannes Ritter [zu Gengenbach … mit folgender] verwitterter Inschrift:

Hier unden in dem Grab

 da liegt, was ich geliebet hab,

 mein Hoffnung, Trost und Leben, wo Gott mir hat zur Hilf gegeben

 liegt jetzund in der Erden,

 kann meiner auch nicht mehr werden.

 Zum Zeichen meiner Trey

 setz ich das Greiz herbei.

 Gott wolle die Ruhe ihm geben und auch das ewige Leben.

 Ammen.

 Den 27. Brachmonath ist gottselig entschlafen der

 Ehrsame Johannes Ritter,

 gewester Scharfrichter zu Gegenbach,

 1767.

[Karlsruher Tagblatt. Die Pyramide, Nr. 26, 26.6.1927]

 

Im Jahre 1771 wurde dem Michael Andreas C. die Bestallung zum Scharf- und Nachrichter Seitens der Stadtbehörde Schmiegel bei ordentlicher Reichssession ertheilt. Derselbe übernahm in der Bestallung folgende Pflichten und Rechte: 1. Ist er verbunden, seiner vorgesetzten Stadtobrigkeit allen Gehorsam, Treue und Ergebenheit. zu erweisen, sowie solches seiner Pflicht gemäß ist. 2. Alle Executiones hat selbiger nach seiner erlangten Geschicklichkeit zu verrichten. 3. Alle Inguisiten und Arrestanten hat er im Stockhause wohl zu verwahren, wie er denn im Fall eines wegen Criminal-Verbrechen sitzenden Entweichung Red und Antwort zu geben schuldig ist. 4. Die Verschwiegenheit bei Verhören, welchen er etwa ohngefähr beiwohnen könne, desgleichen die Aussagen bei der peinlicher Frage, hat er auf's Genaueste zu beobachten, widrigenfalls und wenn durch Ausplaudern die Justiz in ihrem Lauf gehemmt würde, er nachdrücklich Ahndung auch nach Beschaffenheit der Umstände wohl gar die remotion zu gewarten hat. 5. Ist er verbunden, einen Knecht halten, der alles umgefallene Rind-, Pferd- und Schweinevieh ausführe, auch die Gassen der Stadt rein halte, wenn Hunde oder Katzen sich auf selbigen finden sollten. Der Scharfrichter bekommt inclusive des Knechts und des Karrens: An Salarin quartaliter 10 polnische Gulden. Vor eine Execution mit dem Schwert oder Strang 30 polnische Gulden. Einen Delinquenten lebendig zu rädern oder auch zu verbrennen 36 poln. Gulden. eine doppelte Execution 60 poln. Gulden. Vor den Staupenschlag 10 poln. Gulden. Vor die Tortur 10 poln. Gulden. Vor das Gerichte zu bestätigen 30 poln. Gulden. Bei Reparatur der Staupsäule 6 poln. Gulden. Es versteht sich aber, daß bei allen Executionibus hierselbst die dazu erbetenen Gehilfen auf eigene Kosten zu unterhalten und zu contentiren verbunden ist. An Arrestgebühren bekommt solcher: Vor einen Bürger und Einheimischen auf Tag und Nacht 12 poln. Groschen, vor einen Fremden aber bekommt er doppelt, nämlich 24 poln. Groschen. – In dieser Bestallung sind außerdem noch für den Scharfrichter bestimmte Gebühren für das Fortschaffen crepirter Pferde, Schweine, Katzen, Hunde, sowie crepirten Rindviehs, ferner für Ausrufen festgesetzt worden. Endlich erhielt er das Marktrecht, nämlich das Recht, von jedem Wagen und jeder Person, welche etwas verkaufte, bestimmte Gebühren an Marktagen zu erheben. Ausgenommen hiervon nur Holzwaaren und Kohlen. Die Anschaffung und Unterhaltung der Gefängnisse, Fesseln, Ketten und Schlösser übernahm die Stadt. 

 

Der Scharfrichter Franz Joseph Mengis in Altbreysach ist wegen seiner das Menschenleben gefährdenden Pfuschereyen in der Arzneykunst gestraft, und ihm jede fernere Einmischung in die Menschenheilkunde bey Zuchthausstrafe untersagt worden. – Das Publikum wird gegen diesen schädlichen Pfuscher gewarnt. / Freyburg den 14ten Jenner 1808. / Großherzogliche Regierung der Landgrafschaft. / Stirkler. / Thaler. [Großherzoglich Badisches Anzeige-Blatt für den See-, Donau-, Wiesen- und Dreisam-Kreis, Nr. 6, 30.01.1808]

 

Gestorbene: 01. Juni, August Röhrle, 41 Jahre alt; Bürger und Scharfrichter. [Offenburger Wochenblatt, 07.06.1823, S. 92]

 

Der unten signalisirte Scharfrichter-Knecht Bonifaz Steiner von Knibingen, König. Würtemb. Oberamts Rotenburg, wurde wegen Diebstahls und Betrugs in Gemäßheit hohen Hofgericht. Urtheils zu Freiburg vom 4. Dezember v. J. Nro. 3135, II. Sen., nebst erstandener öffentlicher Arbeitsstrafe und doppelt körperlicher Züchtigung, annoch der Großherzogl. Bad. Landes verwiesen, welches man andurch zur allgemeinen Kenntniß bringt. [Großherzoglich Badisches Anzeige-Blatt für den Dreisam-Kreis, 1828, Nr. 13 (13.2.1828)]

 

 

 

Vor Kurzem starb M. Sanson, der bekannte Scharfrichter von Paris, welcher das Haupt Louis des 16ten auf die Guillotine legte. Er war der 3te seines Namens, welcher das Amt des Henkers versah. Er war ein begüterter Mann und soll ein sehr guter Pianospieler gewesen sein. [Der Lecha Patriot und Northampton Demokrat. (Allentaun, Pa.), März 1841]

Ein Scharfrichter starb neulich zu Paris im 90sten Lebensjahre, welcher jenes Amt 60 Jahre hielt. Während der Revolution köpfte er täglich von 60 bis 70 Personen, und Louis XVI. Marie Theresia, Danton und Robespierre fielen unter seinen Händen. [Der Lecha Patriot und Northampton Demokrat. (Allentaun, Pa.), September 1842]

 

Gestorbene: 08ter Mai, Franz Joseph Rettig, 61 Jahre alt, hiesiger Bürger und Scharfrichter, verehelicht mit Katharina geb. Preis [Rastatter Wochenblatt, 1846, Nr. 46 (10.6.1846)]

 

Kürzlich kam bei Hamm der seltsame Fall vor, daß der Scharfrichter, welcher bei einer dortigen Hinrichtung beschäftigt gewesen, beim Einsteigen in den schon im Gange befindlichen Eisenbahnzug so unglücklich unter die Räder fiel, daß ihm noch an demselben Tage selbst der Kopf vom Rumpfe getrennt wurde. [Der sächsische Erzähler: Bischofswerdaer Tageblatt, (Tageblatt für Bischofswerda, Neukirch und Umgebung), Dez. 1853]

betr. Hinrichtung des Vatermörders Heinrich Specht und seiner beiden Mitschuldigen Heinrich Steinhaus d.Ä. und August Steinhaus d.J. am 23.11.1853 in Hamm 

 

Oberamt Durlach. /Stadt Durlach. / Oeffentliche Mahnung zur Erneuerung von Grund- und Unterpfandbucheinträgen … /

1811, 28. Okt. / S. 61 / Schuldner: Nagel, Johann Jacob, Metzger hier – Schenkel, Scharfrichter Wittwe hier / Gläubiger Sattler Mammel hier (der ältere) / Betrag der Forderung 333 fl.

1811, 4. Nov. / S. 61b / Schuldner: Schenkel, Jacob hier / Gläubiger: Schullehrer Feigler’s Wittwe in Karlsruhe / Betrag der Forderung: 300 fl. [Durlacher Wochenblatt, 30.Okt. 1862]

 

(Ermordung des Abdeckers von Venedig.) Der Abdecker von Venedig wurde vor einigen Tagen, als er sich eben in Ausübung seines Berufes befand, plötzlich von einem sehr berüchtigten Manne, der schon wiederholt criminell abgestraft worden war, meuchlings überfallen und mittelst zweier Hackenhiebe über den Kopf tödtlich verwundet. Der Thäter wurde sofort verhaftet; was ihn zur That bewogen, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden; bekanntlich aber ist das Abdecker-Handwerk in Italien bei der ausgesprochenen Vorliebe für Hunde und Katzen ein sehr gefährliches, und bleiben die betreffenden Individuen stets Insulten ausgesetzt, wobei bemerkt werden muß, daß es dem Municipium von Venedig bisher trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen italienischen Abdecker aufzufinden, weßhalb es sich einen solchen nebst Gehilfen stets aus anderen Ländern verschreiben muß. [Brünner Zeitung, 1865] 

 

Die in der Bürgermeisterei Hardenberg wohnenden Schenkwirthe fordere ich hierdurch auf, dem Schreiner Heinr. Schulte am Hohenbruch, Bauerschaft Neviges und dem als Abdecker bekannten Franz Heckmann, ebenfalls in der Bauerschaft Neviges wohnhaft, welche unverbesserliche Trunkenbolde sind, weder Brandwein zu verabreichen, noch auch denselben den Aufenthalt in der Gaststube zu gestatten, widrigenfalls sie auf Grund der A. K. O. vom 6. August und des Rescripts vom 24. December 1841 in eine Geldstrafe von 2 bis 5 Thaler genommen und ev. mit Entziehung der Concession bestraft werden … Ich warne einen Jeden vor der Trunksucht, damit die Liste der Trunkenbolde nicht vergrößert werde. / Es gibt hier Persönlichkeiten, die sich zu den „anständigen" Leuten rechnen, dabei aber sich dem unmäßigen Genuß des Brandweins und der geistigen Getränke überhaupt dergestalt hingeben, daß sie nahe daran sind, mit Recht als Trunkenbold bezeichnet zu werden. / Neviges, den 18. Mai 1866. / Der Bürgermeister Vetten.

 

Scharfrichter-Gehülfen haben nach einer am Donnerstag vom Kammergericht [Leipzig] gefällten Entscheidung, sobald sie durch ein äußeres Zeichen (Schild) als in Ausführung dienstlichen Auftrages begriffen, gekennzeichnet sind, den gesetzlichen Schutz öffentlicher Beamten gegen Beleidigung. [Echo der Gegenwart, Aachen, Januar 1872]

 

Die Regierung von Graubünden hat auf ein Richtschwert in der hinterlassenen Bürkischen Kunstsammlung Beschlag legen lassen, welches vom Scharfrichter in Chur unbefugter Weise an Bürki verkauft worden ist. [Luxemburger Gazette. (Dubuque, Iowa), 1881]

 

Die deutschen Reichstagswahlen haben neben der tiefgehenden Erbitterung, mit der sich die einzelnen Fraktionen bekämpfen, neben dem großartigen Schacher, der zwischen verschiedenen Parteiführen getrieben wurde, auch manches Kuriosum zu Tage gefördert, … Der schlechte Witz bei der Wahl Stimmzettel für den Scharfrichter Krauts in Berlin abzugeben, ist auch außerhalb der Reichshauptstadt verbrochen worden. Die Wattenscheider Zeitung meldet nämlich, daß in Wattenscheid ein Wähler sogar für Krauts gestimmt habe … [Dresdner Nachrichten, 1881; Der Nordstern. (St. Cloud, Minn.), 1881]

 

Der „Trierer Zeitung“ zufolge ist nun thatsächlich in der Person des Hundefängers und Abdeckers Lersch in Köln wieder ein Scharfrichter für die Rheinprovinz bestellt worden. Für jede Hinrichtung wird er 50 Mark bekommen. [Der Deutsche Correspondent. (Baltimore, Md.), Februar 1882]

Ein Jahr später inseriert: „Krankenheilungsanstalt von Leonhard Lersch, Hömopath. Praktikant und Hömäopath. Materialienhändler. Ehrenfeld, Nußbaumerstraße 82. Endesunterzeichneter empfiehlt sich allen Leidenden, gleichviel, mit welcher Krankheit behaftet, in seinem durch langjährige Praxis erprobten Curverfahren. Allen inneren und äußeren Krankheiten, z.B. Epilepsie, Gicht (wenn auch noch so veraltet), Nervenschwäche etc., werden rasch und sicher geheilt. Sprechstunden von Morgens 8 bis Abends 7 Uhr. Auf Verlangen auch briefliche Behandlung. Hochachtungsvoll Leonhard Lersch, homöopathischer Praktikant und homöopathischer Materialienhändler. Nicht zu verwechseln mit den früher in dieser Branche angebotenen Schwindeleien“.

 

St. Petersburg. Der Scharfrichter von Moskau ist hierher berufen worden. Hassy Helfmann ist aus dem Forte nach einem Frauen-Gefängnisse gebracht worden. [Der Deutsche Correspondent. (Baltimore, Md.), Februar 1882]

 

Trebsen, 8. December. (Wurz. Tgbl.) Gestern Abends geriethen 2 erst auf der hiesigen Herberge eingewanderte Fremde, ein Scharfrichter aus Neisse und ein Maler aus Russisch-Polen, in Wortwechsel, wobei Ersterer dem Letztem eine Ohrfeige gab. Der Maler ergriff darauf die auf dem Tische stehende Streichhölzchenbüchse und 2 Schnapsgläser und warf sie seinem Kameraden an den Kopf, traf ihn dabei aber so unglücklich an die Schläfen, daß der Getroffene eine stark blutende Wunde erhielt und zu Boden stürzte. Der Verletzte ist diese Nacht noch gestorben und der Thäter sofort zur Haft gebracht worden. [Dresdner Journal 1883]

 

(Verhaftung eines Curpfuschers). Der Abdecker Carl Knedig hatte der 24jährigen Magd M. Dostal in Alt-Roweczin verschiedene Medikamente, die er selbst zubereitet hatte, gegen Geld verabreicht. Dieses Heilmittel sollte das Mädchen von einem Leiden befreien. Knedig wurde verhaftet und dem Gerichte übergeben.[Mährisch-schlesischer Korrespondent, 1884]

 

Von den Deutschen Staaten, welche in Gemäßheit der Frankfurter Grundrechte die Todesstrafe abgeschafft hatten, hatte sich am längsten Oldenburg gegen die Wiedereinführung derselben gewehrt. Sachsen hatte in einem eigenen Gesetze vom Jahre 1868 die Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen. Nachdem man nun in Sachsen mit der Vollstreckung einiger Todesurtheile vorgegangen, ist am 17. d. Mts. auch in Oldenburg eine Hinrichtung erfolgt. [Berliner Börsenzeitung, Juli 1884]

Anm.: Hinrichtung des Raubmörders Juncker aus Remels in Ostfriesland in Oldenburg durch den preuß. Scharfrichter Krautz

 

[Anarchistisches.] Paris, 25. Juni. Hier wurde ein anarchistisches Komplott entdeckt. Die Verschwörer wollten die Guillotine stehlen und den Scharfrichter Deibler lynchen. [Rhein- und Ruhrzeitung, 1892, S. 7]

 

Im Lande des Mikado wird jetzt ernstlich berathen, ob man eine neue Art der Todesstrafe einführen soll und zwar die Methode der Erstickung. Die Japanische Regierung hat bereits an einem großen Bernhardinerhunde einen Versuch gemacht. Es dauerte anderthalb Minuten, bis das Thier, das kein Zeichen des Schmerzes von sich gab, getödtet war. Die Hinrichtung würde in Zukunft folgendermaßen vollzogen werden: Man placirt den Verurtheilten in einen hermetisch zu verschließenden kleinen Raum, aus dem die Luft herausgepumpt wird. Dieses acht Fuß hohe und sehr enge Cabinet in mit einem Fensterchen versehen, das dem Scharfrichter gestattet, die Wirkungen zu beobachten, welche die allmähliche Luftentziehung auf das Opfer ausübt. Das Auspumpen der Luft nimmt 1 Minute und 40 Secunden in Anspruch. Der Verurtheilte dürfte also nicht sofort ersticken, aber nach der Ansicht der Japaner immer hin schnell und schmerzlos genug. [Berliner Börsen-Zeitung, Morgen-Ausgabe, Freitag, 12.1899]

 

Nach einer neuerlichen Verfügung der Eisenbahnbehörde sollen der Scharfrichter und dessen Begleiter wenn möglich in einem von anderen Reisenden nicht benutzten Wagenabteil gegen Bezahlung der besetzten Plätze befördert werden. Dem Scharfrichter ist nach Ausweis seiner Person das größte Entgegenkommen zwecks abgesonderter Beförderung zu bezeugen. [Wattenscheider Zeitung, Montag, 26.01.1903]

 

Seelow. – Gleichzeitig mit der grünen Hochzeit seiner jüngsten Tochter feierte das Scharfrichter Krüger’sche Ehepaar im Kreise seiner 7 Kinder und zahlreicher Enkelkinder das Fest der goldenen Hochzeit. [Der Deutsche Beobachter. (New Philadelphia, Ohio), 07. Mai 1903]

 

Greifswald, 17. Oktober. Heute Morgen 7 Uhr sollte die Hinrichtung des Mörders Teßnow stattfinden, wozu auch Scharfrichter Engelhardt eingetroffen war. Die Hinrichtung hat aber nicht vollzogen werden können. T. verweigerte schon seit einigen Tagen die Nahrungsaufnahme und war sehr schwach, aber bei vollem Bewußtsein. Als ihm nun gestern die Mittheilung von der bevorstehenden Hinrichtung gemacht wurde, erlitt er einen Nervenschock; die ärztlichen Sachverständigen erklärten ihn für zurzeit geisteskrank. Er wurde zur Beobachtung in die Provinzial-Irrenanstalt überführt. Die Untersuchung wird ergeben, ob es sich um eine zeitweilige oder dauernde Geistesstörung handelt. [Malchower Nachrichten für Stadt und Land, 1903]

 

 

Im Viktoria-Theater in Barmbeck wird am Freitag zum Benefiz für die Kellner "Heinrich Rosenfeld, der Scharfrichter von Hamburg" und "Das Fischermädchen vom Süllberg" gegeben. [Hamburger Anzeiger, Nov. 1905]

Anm.: Rosenfeld, N., SR in Hamburg um 1401, SR von Klaus Störtebecker u.a.

Baiern. Aus gemeiner Habgier bezog der reiche Bauer Josef Seufert von Kleinsteinach von dem Abdecker Schüßler das Fleisch verendeter Schweine, das verscharrt werden sollte, verwendete es theils in seiner Familie und verkaufte sogar davon. Die Strafkammer Schweinfurt hat ihn zu vier Monaten, den Schüßler zu sechs Wochen Gefängniß verurtheilt. [Luxemburger Gazette (Dubuque, Iowa), 1906]

 

Hohnstein. Im Jahre 1795 ist hier der letzte Delinquent auf dem Galgenberge am Cunnersdorfer Kirchwege vor einem von nah und fern herbeigekommenen Publikum hingerichtet worden. Ein aus dieser Zeit herrührendes Amtsschild des damaligen Scharfrichters, das derselbe bei Ausübung seines Berufes am linken Arme zu tragen hatte und sich im Besitz eines hiesigen Bürgers befand, ist durch Vermittlung von einem hier verweilenden Herrn für das Altertumsmuseum in Dresden angekauft worden. [1906]

 

(90 Tote Katzen aufbewahrt.) Aus Wien wird gemeldet: Die Postbeamtenswitwe Marie Weishäuptel hat mit ihrer Tochter im 13. Bezirke (Breitensee) eine Wohnung inne, aus der ein penetranter Gestank drang. Auf Anzeige der Nachbarn erschien eine sanitätspolizeiliche Kommission mit dem Wasenmeister und fand in den verschiedenen Teilen der Wohnung über 90 Katzenkadaver in Papier ein gewickelt. Trotz des Protestes der Frau wurden die von Würmern zerfressenen Kadaver vom Wasenmeister fortgeführt. Bei dieser Intervention wurden sowohl der Wasenmeister als auch ein Wachmann durch den fürchterlichen Gestank ohnmächtig. [Brünner Morgenpost 1908]

 

Todesurteil gegen einen Scharfrichter. Wie dem „Dziennik Polskie“ aus Jekaterinoslaw telegraphiert wird, wurde der eines räuberische Ueberfalls angeklagte Scharfrichter Schinkarenko zum Tode verurteilt. [Böhmen, ehemals „Bohemia“ genannt, 1909]

 

Einen weiblichen Scharfrichter verlangen die extremen Frauenrechtlerinnen in Frankreich ... Eine Beförderung ins Jenseits von zarter Hand soll aber nur den weiblichen Wesen zugestanden sein, die ihren Kopf verwirkt haben. Die Meldung lautet: Als nächstes Ziel der französischen Feministinnenbewegung bezeichnen die Blätter das Verlangen nach Bestallung einer "Madame de Paris", einer Scharfrichterin für Delinquentinnen. Man beruft sich auf ein Dekret des heiligen Ludwig, in welchem das Wort bourelle, Femeninum von bourreau, Henker, zur Anwendung gelangt. Damals handelte es sich um Rutenstreiche, die Frauen von Frauen erhalten sollten. [Neue Hamburger Zeitung, 1909]

 

 

Lokales, - Ettlingen, den 30. Okt. 1912 - Grabsteine: … (10) Melchior Frank, ehemaliger Nachrichter (Scharfrichter) + 1796 [Mittelbadischer Courier, Nr. 249, 30.10.1912]