Zittau - Zöblitz- Zschopau - Zwickau
Örtlichkeiten:
Hochgericht zu Zittau zwischen Gabler und Crottauer Strasse, nahe an der Neiße [erbaut 1366, steinern 1370, Reparatur 1627, 1676, 1732; abgetragen 1811/49], Hinrichtungen bey dem Lieb Frauen Kirchhofe ab 1584; auf dem Markt (1342f.), (in der Lache) hinter dem Gerichte erträncket (ab 1683), Rabenstein (1775), Galgenberg zu Rosenthal, Diebstock (1522), hölzerne Staupsäule auf dem Markt seit 1572, hölzerner Esel (seit 1620), Sitzen im „spanischen Mantel“ beim Weinkeller; Militärgerichtsbarkeit: Justiz auf der Neustadt bei der Hauptwache seit 1628; Pfahl bei der Hauptwache, Erschießung auf der Schießwiese (1813), Henkerglocke bzw. Armesünderglocke gegossen 1624, angebracht am Rathaus, später am Marstall; Galgenteich.
Henkerei auf dem Sauplane in der böhmischen Vorstadt (1686 abgebrannt; dabei der Henkergarten bzw. Scharfrichter Garten 1705), „die alte Scharfrichterei“ in der ehemals sog. Henkergasse, Kavillerei Hältergasse 4 bzw. Gablerstraße 17; im Eichgrabenrevier der Henkerteich, Schindergraben zu Rosenthal, Schinderplan bei Olbersdorf.
Obergerichtsbarkeit:
1366:
[15. Mai], Kaiser Karl IV. überläßt pachtweise dem Richter, Rath und Bürgern gemeinlich der Stadt Zittau das Gerichte der Stadt aufm Lande, das da
gehöret zu der Zittau, und die Bethe die man nimmet, in demselbigen Lande gegen 310 Schock Groschen Prager Münze, vermiethet auf zwey Jahre. Geben zu Prage
am nechsten Freytage nach unsers Herrn Auffahrts-Tage.
erste Nennung des tortori:
1381: 29. Jan., … Nuncio versus Zittaviam pro tortori 4 gr. Tortori 1 sch. 2 gr. (seit 1391: henger, 1428: nochrichter).
erste namentliche Nennung des Scharfrichter:
1521: [20. Juli], Sonnabends nach Margaretha, wurde der hiesige Scharfrichter mit dem Schwerdte enthauptet. Er war am Margarethentage mit seinem Knechte Matthias Franzen, in der Webergasse zu Biere. Daselbst nun geriethen sie beym Trunck in Uneinigkeit und Streit. In vollem Eifer schmiß der Knecht seinem Herrn eine Bleykugel ins Gesicht: dieser hierauf vom Zorne gantz ausgelassen, zog mit grimmiger Miene sein langes Schwerdt heraus, und spaltete dem Knechte damit den gantzen Leib auf, so, daß derselbe schon vor der Haußthüre dieses Bierhofes tod hinfiel. Weil aber den todten Körper niemand anrühren wollt, so blieb er mit einem Troge zugedeckt, bis auf den folgenden Tag daselbst liegen. Da nun aber das Amt der Hinrichtung an den armen Sünder selbstens war, so mußte diese Handlung der Scharfrichter von Görlitz, an ihm vollstecken.
Gefängnisse:
nachweisbar seit 1312, Turm des Böhmisches Tores (ca. 1385, als solches bis ca. 1726 genutzt), Speilviel (Speifidel, Speyviel; Thurm zwischen den Weber- und Bautzner Tor); Bastei im Zwinger vor der Wasserpforte (1487), Gans (1468); die alte Ratsstube (1583), Mönchsturm und Schuldkammer (1603); Büttelei (im Rathaus?) und Wolf (1643), Vormundschaftsgefängnis (1603) unweit der Hofstatt, Schiefertürmchen, Stockhaus am Büttelgässchen (erweitert 1731, niedergebrannt und 1763 wiederaufgebaut); (unvollendetes) Militärgefängnis auf der Hofstatt.
Besonderheiten:
1300: wurden allhier 5 Männern Diebstahlswegen die Köpfe abgeschlagen. Und, da man noch keinen Scharfrichter hier hatte, so mußten diese Todesstrafe die hiesigen Schöppen mit einem Fallbeile verrichten.
1550: Als an der Böhmischen Gräntze ihrer fünff an einem Sonnabend mit einander so sehr gefluchet, ist hierauff der böse Geist kommen, und hat ihnen allen die Hälse so jämmerlich verdrehet, als wenn ihnen der Diebs-Hencker dieselben mit dem Rade zerstossen hätte; Derowegen man sie andern zur Abscheu also heßlich drei Tage liegen lassen.
1659: mußte der Herwigsdorfer Richter von der Klosterkirche über den Markt und zur Mandauer Pforte hinaus Ziegel fahren (Schandstrafe).
1721: wurde ein Selbstmörder durch den Scharfrichter begraben. Später bekam der sogenannte Orgelmann, dann Züchtlinge, die sich dazu verstehen wollten, den Auftrag.
1757: 28. Jan., sollte der Bertsdorfer Hausbesitzer und Fleischer Christian Menschel beim Kleingärtner Christian Helle eine Kuh schlachten, fand aber, daß selbige französisch (krank) war, und lief deshalb, ohne die Arbeit zu vollenden, davon, denn es gehörte nun die weitere Arbeit, dem damaligen Gesetzen zufolge, dem Abdecker in Zittau. Von Noth getrieben wollten das Fleisch arme Ortsbewohner essen, Helle gab es aber nicht zu. Der Abdecker schaffte selbige aufs Feld, nahm Haut und Inselt von ihr und ließ liegen, worauf in das übrige Fleisch zwei Einwohner sich theilten und es nach Aussage des Abdeckers, auch ohne Schaden genossen.
Merk-Würdigkeiten:
1531: [09. Jan.], Montags nach dem Feste der Heil. drey Könige erhieng sich Jacob Berthold, in Bartholomäi Scholtzes Hause am Ring, auf dem Estriche. Er hatte desselben Stief-Tochter zu heyrathen verlanget, weil sie ihn aber verachtet, und allen Spott angethan, zog er sich diese Beschimpfgung zu Gemüthe, und verkürtzte sein Leben mit dem Stricke, der Hencker lösete ihn ab, und sein Cörper ward auf die Vieh-Weyde begraben.
1593: wurde Michael Schäfer und sein Sohn gehencket. Sie hatten viel Geld gestohlen, und auch schon die Marter ausgestanden, doch bekannten sie erst auf die letzt ihr Verbrechen. Das folgende Jahr darauf, wurde am 16. Juni des Nachts der Galgen erbrochen, die zwey armen Sünder herunter geworfen; und dem jungen Schäfer die Daumen abgeschnitten.
Obwohl das Volk damals die Wundärzte nur Barbierer nannte, so unterschrieben sie sich doch selbst in einer Klagschrift gegen das Curiren des Scharfrichters: membra collegii chirurgii, laut Rathsprotokoll vom 08. April 1660.
1712, 21. Mai, ward Anna, Michael Hoffmanns von Olbersdorf Tochter, in Zittau in der Lache hinter den Galgen (nach altem Gebrauche mit einigen Thieren) gesäcket, darum daß sie ihr unehlich Kind ermordet. Später wurde die Delinquentin gemeinschaftlich mit den todten Thieren in der Nähe des Hochgerichts begraben. ... Sechs Stunden lang mußte der Sack unter dem Wasser bleiben. Während dessen sang das Schulchor Lieder, z.B. „Aus tiefer Noth schrei ich zu dir“. Dann wurde die nun Todte herausgebracht und nebst den Thieren eingescharrt.
Besonderheiten:
1713 - 1714: verheerte die Pest Pobershau und Rittersberg ... Beide Dörfer wurden von der Landmiliz eingeschlossen, jeder Ort bekam einen Pestprediger ... Die Totengräber von Zöblitz und Lauterbach, welche sich ebenfalls mit einschließen lassen sollten, weigerten sich, und so lagen 6 Personen in Pobershau mehrere Tage unbegraben. Als aber mit Strafe des Festungsbaues gedroht wurde, gehorchten die Totengräber ... Die Häuser, die ausgestorben waren, wurden sammt dem Hausgerät verbrannt und alles Vieh erschossen ... Dann erschossen die Knechte des Scharfrichters das Vieh, und nun zündete der Totengräber das Haus an.
Örtlichkeiten:
Galgenberg an der Chemnitzer Straße; Bau eines Galgens auf dem Zschopauer Berge 1602, desgleichen 1608.
Schindergasse, Schindanger, Meisterei am Pförtelberg (auch: Hoffeld) mit Wohnhaus, Seitengebäude und Scheune (Johannisstr. 47, seit 1853 Johannisstr. 49)
erste bekannte Hinrichtung:
1557: wurde ein sog. Kesselflicker mit dem Schwerdt hingerichtet, weil er seine Stieftochter dreimal geschwängert und die neugebornen Kinder alsdann umgebracht hat.
Obergerichtsbarkeit:
stand seit 1485 dem Amte Schellenberg, jetzt Augustusburg zu, vordem zeitweise an der Rath der Stadt vergeben.
erste namentliche Nennung des Abdeckers:
1549: 11. Okt., Abdeckereikonzession für Bernhard Schlegel, Abdecker in Oederan und Zschopau, ausgestellt durch Kurfürst Moritz von Sachsen. Dessen Zuständigkeit umfasste 1564 die Ämter
Schellenberg, Zschopau und Schwarzenberg.
Gefängnisse:
im Schloß zu Zschopau; Rats-Frohnveste auf dem Wolkensteiner Tor (abgerissen 1818).
Besonderheiten:
[um 1630] versuchte sich des Cavillers Knecht zur Tzschopa [Zschopau], welcher die Bären im Zwinger mit Luder versorgte, diese mit der Hand zu füttern ... Einst trauete er den Bestien im Absteigen gar zu viel, und wurde von einem starcken Bären angefasstet ... und schrie jämmerlich. Der Meister lieff mit seinen Leutten zu, scheuete die andern Bären, die auch anfallen wollten, mit Feuer und Wasser ab, und rettete den Knecht mit Angst und Noth, ders auch schwerlich bekrancken müssen.
1860: 14. Dez., Execution an der Giftmischerin Johanne Marie Gäbner in Altenburg durch das Beil, vollzogen durch Carl Ernst Conrad Wolf, Stellvertreter seines Schwiegervaters Carl Heinrich Schulze, Scharfrichter zu Chemnitz/Zschopau.
Örtlichkeiten:
städtischer Richtplatz bzw. das sog. weiße Gericht (Rabenstein, 1520, erneuert 1527, 1752, 1756; Neubau 1556, abgetragen 1806) am Eingang des Galgengrundes [erwähnt als vallis patibuli erstmals 1368] vorm Frauentor, der Amts-Richtplatz auf der Höhe des Windberges an der Werdauer Chaussee (1567; Neubau 1672, 1740, 1746); Galgengrundbach ; Hinrichtung auf dem Markt (1407); Hinrichtung auf dem Vogelanger bei der Meisterei (1686, 1747, heute Georgenplatz); Marterkammer im Rathaus; Pranger (1427), Galgengasse (vor 1394, später Töpfergasse) vor dem Obertor; Verbrennung an der Wegscheide beim Pöhlauer Holz (1572); Ertränken „beim Rechen“ (1519), im Mühlgraben beym Gießrade (1645) bzw. unterhalb der Bierbrücke beim Anger (1654, 1703); Hinrichtung im Schloßgarten (1529); Militärjustiz [Galgen] auf dem Markt (1619; Neuerrichtung 1678, 1717, 1745, 1764, Verlegung vor die Hauptwache 1747); Errichtung eines hölzernen Esels auf dem Markt (1632-50, 1673, 1717, 1764); Hinrichtungen zu Weißenborn und Bockwa (1559) sowie Planitz (1563, 1737), Mosel (1567) und Schönfels (1705, 1725); Tragen des Ringsteines um den Markt (1537), Einspannen in die Fiedel (1773); Narrenhäuschen oder Bäuerlein (vor 1507 bzw. 1538; Neubau 1696).
Henkers Haus (erwähnt 1424) Henkerhaus neben dem Frauenhause (letzteres 1526 aufgehoben), Meisterei (vor 1528) in der Badergasse, nach 1528 am niedern Anger (1634 zerstört und Neubau; Neubau 1728); Schindanger (1525); Schindgraben (1641, vordem „der Graben bei der steinernen Brücke oder bei der steinernen Marter“, nachfolgend „Schülergraben“).
erste bekannte Hinrichtung:
1382: Der Schneider Matth. Clarer wird, weil er eine Jupe falsch gemacht hatte, aus der Stadt verwiesen (100 Jahr und 1 Tag) und die resp. Jupe öffentlich auf dem Markte verbrannt.
Obergerichtsbarkeit:
1348: Dem Stadtrechte zufolge scheint der Rath zu Zwickau die volle Gerichtsbarkeit, ohne Zweifel, wie später, pachtweise besessen zu haben; in streitigen Rechtsfällen war die
Stadt an den Leipziger Schöppenstuhl gewiesen.
1617: 12. Dez., Der Rath zu Zwickau erwirbt erblich die obern und niedern Gerichte in Stadt und Weichbild für 5.000 fl.
erste Nennung des hengers:
Landgericht Plauen 1500: 3 schock 18 gr. (gemein ausgabe) von zweien, haben pferde auf der straßen genomen ader auf der weide gestolen, mit namen agkerman, welcher gefangen und gehangen, und Zceidler, der sich seins urteils und richtens nicht irrwarth, sunder sich selbist im turm irhangen und irwurgt, der dann vorbranth (worden ist), zu richten gestanden, als dem henger von Zwigkaw samt seiner auslosung und zerung geben..
erste namentliche Nennung des Scharfrichter:
1522:
Beschwerde des Scharfrichters Wolf Müller durch den Rat der Stadt gegen den Herrn von Schönburg-Glauchau:
„Edler, wohlgeborner herre! Euren gnaden unsere in vleis willige dinste unverdrossen bevorn; gnediger her! / Uns hat Wolff Muller scharffrichter zu Zwickau
– abermals clagende ersucht und angezeyget, wie er zum offtermaln in peinlichen sachen erfordert und gebraucht sey worden und ime noch kayne belonunge – seym angeben nach – gescheen sey; uns
derhalben demutiglich gebetten, ihnen mitt furschrifft zu bedencken; demnach ist in besundern vleiß unsre dinstliche bytte, e. g. wollte gnediglich geruhen und so vil verfugen, domith obgenannten
scharffrichter und seyn gebhabte muhe und arbeytt belonunge widerfahre“.
Gefängnisse:
Schlupfe bzw. Schepfe (1522), Gehorsam im Trenckthor (1512), Schuldkammer (1547), Fleischer-Thor, mit einer Stuben in der Höhe, wurde vor diesem für ehrliche Bürger, so etwan aus unversehenen Fällen unrecht gethan, zum Arrest gebrauchet … Beerenhäuterthurm und Grünhainer Thurm (erbaut 1489), beide sind zu Gefängnissen gebrauchet worden … Folgends ist die Schloß-Pforte, wobey ein niedriger runder, doch starcker Thurm, der Kessel-Thurm genand, darunter ein böses arges Gefängnüß; Schloß-Frohnveste (1548), Amtsfrohnveste 1744 (Neubau 1797); Rössel-Thurm (1555); Ampts Custodia (1622); Bütteley (1645); Advocatenstübchen im Rathaus für vornehmere Arrestanten.
Besonderheiten:
1314: Hungers-Noth in gantz Teuschland … An etlichen Orten ist der Hunger so groß gewesen, daß die Leute die Aesser auff den Strassen aufgehoben, und also gestorbene Hunde und Pferde Pferde gefressen. Ja es ist so weit kommen, daß ein Mensch den andern geschlachtet und gessen … An etlichen Orten hat man die Diebe vom Galgen, die Räuber von den Rädern, für grossen Hunger abgenommen und gessen.
1490: ist der Leipziger Scharfrichter in Zwickau, und der Rat leiht ihm 20 Gulden.
1641: 20. Mai, Nach Mittage ließ der Obriste zu Pferd anordnen, daß ein jeglicher gemeiner Reuter nicht mehr als ein Pferd behalten sollte, und weil etliche waren, die keine hatten, als die nur neulich ranzioniret, gab er jeglichen eines, denen aber die lose hatten, gab er bessere, die ihr aber viel hatten, wie denn mancher gemeiner Reuter 4, 5 und mehr zusammen bracht, musten sie alle wegschaffen, von denen selben wurden ein gut Theil von dem Caviller nieder geschlagen, in Stücken zerhauen, und in das Wasser geworffen. Und dies geschah, damit man sich mit dem Futter desto länger aufhalten kunte. Es war immer Schade, daß so manches schöne Pferd hätte können geholffen werden, so nieder geschlagen worden.
1711: Einen harten Strauß gab es mit den Fleischern. Weil nämlich der Scharfrichter aus Versehen in den Fleischbänken unterm Gewandhaus eine Nacht über einen Soldatengalgen aufbewahrt und dadurch ihrer Meinung nach die Bänke unehrlich gemacht hatte, weigerten sich die Fleischer, letztere fortan zu beziehen und beharrten bei dieser Widersetzung hartnäckig trotz wiederholter Strafauflagen und landesherrlichen Befehle lange Jahre hindurch (noch 1725), während dessen sie auf dem Markte in Buden feil hielten.
Merk-Würdigkeiten:
1604: 28. Dez., erschoß Hans Georg Römer aus Marienthal in der Frauenvorstadt seinen Knecht auf dem Schlitten, und nahm den Ermordeten mit nach Weißenbrunn zu seinem Vetter Abraaham Römer. Dieser mußte aber auf Requisition des Rathes den Leichnam sofort wieder an Ort und Stelle der Mordthat schaffen, wo dann letzterer vom Stadtgericht aufgehoben und begraben wurde.
1648: kam der Obriste Herr Hans Haubold von Schleunitz Churfürstl. Ampts-Hauptmann, der Assecurirten Aempter, etc. zu Weida einsmals hieher, in dem er sich nun wieder auff die Reise gemachet, ist ein Musquetirer von der Convoy, welcher unvorsichtig auff einer Wagen-Deichsel gesessen, gefallen, dem hat das Wagen-Rad wunderlicher weisse ein Ohr so glatt, als wenn es mit einen Scheermesser geschehen wär, vom Kopf abgeschnitten, und ihm sonsten am Leibe gantz und gar nichts versehret. Weil nun dieses vielen Leuten unglaublich fürkommen, und er sich zu befahren gehabt, es würde ihm, als wär es durch Scharffrichters Hand geschehen, vorgeworffen werden, hat er ihm von Hauptman Adam Kraussen, unter dessen Compagni er gehöret, ein sonderliches Zeugniß darüber geben lassen.