Dippoldiswalde - Döbeln - Dohna - Eilenburg - Elsterberg/V. - Falkenstein/V. - Frankenberg - Frauenstein


Dippoldiswalde

Örtlichkeiten:

Oberhalb der Roten Mühle lag auf dem Berge das Hochgericht. Es bestand aus einem dreieckigen Gebälk auf 3 Säulen, an welchem die Körper bis zur Verwesung hingen, ehe sie begraben wurden. Der Berg hieß der Galgenberg und gehörte zum Taubenberge; auf der Aue (genannt: 1573, 1679), der Rabenstein (1616); Hinrichtung auf dem Markt 1707, 1729; Holzdiebe werden 1632 mit dem Korb gewippt, d.h. öffentlich in die Weißeritz getaucht (Zum Zwecke der Säckung zog man beim Wehre einen Damm von Balken, Steinen und Erde durch den Fluß und staute das Wasser an); Folterkammer (1683, 1711)

Militärgalgen an der Straße nach Dresden (1676). 1681 ward ein neuer Galgen westlich der Dresdner Straße vor der Heide gesetzt; ebenfalls 1707 (Örtlichkeit mir nicht bekannt)

Nennung der Meisterei abwärts am kleinen Teiche am bzw. auf dem Gelände des Kuttelhofes, 1764 durch die Österreicher im 7jährigen Krieg niedergebrannt; Kavillerteich nördl. der Stadt, Galgenwiese west. von Malter.

erste bekannte Hinrichtung:

1413: 11 Böcke, d.h. Strauchritter, Straßenräuber, „die uff dem Walde gestruchet“ und Wegelagerei getrieben haben, waren zum Teil gehenkt, zum Teil andernweit bestraft worden. Unter letzteren Straßenräubern befand sich auch der Bader von Dippoldiswalde.

Obergerichtsbarkeit:

1438: Friedrich II. Kurfürst von Sachsen verschreibt den Bürgern die Obergerichte über Hals und Hand auf drei Jahre gegen 8 Schock neuer Groschen, „inmaßen sie als das fürmalß von dem hochgeboren Fürsten Herrn Friedrich („der Friedfertige“) landgrafen von Doringen, unsern lieben vettern und uns bisher zu Dippoldiswalde gehabt“. Nach dem Freiberger Bergurtelbuch mußte Dippoldiswalde nach dem Freiberger Stadtrecht entscheiden, da Freiberg Obergerichtshof war.

Zuständigkeit:

1493: Das Henkeramt versorgte in Dippoldiswalde der Scharfrichter von Dresden. Er bezog eine Bezahlung von 50 Gulden, wozu andere Städte verschiedene Beiträge, Dippoldiswalde aber 2 Gulden zu zahlen hatte. 18 Gulden trug die herzogliche Kammer. Die Zehrung durfte 6 Groschen den Tag nicht übersteigen. 1495 wurde sein Bezug für die Stadt neu geordnet.

erste Nennung des Scharfrichters:

1556: 17. März, Dem Schösser von Dippoldiswalde wird durch Kurfürst August befohlen, dem Scharfrichter und Abdecker aufzuerlegen, die Gebeine von allem Aas sorgfältig zu sammeln, aufs Fleißigste und Reinlichste zu Asche zu brennen und in Tonnen, welche vom Amt ohne Verzug zu geben seien, nach Dresden zu überschicken, wo sie jedenfalls zu medizinischen Zwecken Verwendung finden sollten.

erste namentliche Nennung des Abdeckers:

1584: 06. bzw. 18. Juli, Der Kaviller Michel Hegewald von Dippoldiswalde und „sein Junge“ werden wegen Verbrechungen, die anscheinend mit der Pest zusammenhängen, gefänglich eingezogen.

Gefängnisse:

in der Kustodie [Wache] des Schlosses, genannt 1573, 1718, 1737; Nennung der Gefangenenzelle des kurfürstlichen Stallgebäudes 1674; Verließ im Schloss 1707.

Besonderheiten:

1564: 30. Jan., Dem Schösser von Pirna wird geboten, den Abdecker zu Dippoldiswalde zu schützen, damit derselbe, wie anderwärts, sich der Aufzucht von Jagdhunden und der Heilung von solchen, welche bei der Wildschwein- und Hirschjagd verwundet worden sind, widmen könne. Ein gleiches Privileg erhielt der Scharfrichter von Dippoldiswalde 1614 für das kurfürstliche Rittergut Reichstädt, heute Ortsteil von Dippoldiswalde.

1594: Streitigkeiten zwischen Schustern und Gerbern. Erstere behaupten, daß ihnen allen das Recht des Häuteverkaufes vom Abdecker gebühre. Dieser Streit endete 1595 in einem Urteil des hiesigen Schössers zugunsten der Schuster.

1738: Meister Püschel, Bürger und Maurer, stürzte beim Hausabputz mit einem Gesellen vom Gerüst. Der Geselle genaß, der Meister starb, nachdem er sich dem Abdecker zur Kur übergeben hatte.

1787: 21. Mai, Auf Anstiften der Scharfrichterswitwe Zipser und ihrer Tochter wird der Abdecker Johann Christian Jungnickel von seinen Knechten ermordet und die Leiche in einen Schacht am Reichstädter Wege geworfen. Anstifterinnen und Ausführende erhielten ihre Strafe am 30. Juni 1791 zu Dippoldiswalde.

1835: 19. Nov., letzte Hinrichtung in Dippoldiswalde an dem Tagelöhner Johann Daniel Zimmermann aus Spechtritz wegen Brandstiftung, durchgeführt durch den Scharfrichter Fritzsche aus Bischofswerda.

Merk-Würdigkeiten:

1466: 10. April, stellt Caspar Teler, zu Hoykendorff (Höckendorf) gesessen, dem Hans Rüdiger einen Geburtsbrief zur Aufnahme in ein Handwerk aus, daß derselbe nicht unehrlich geboren und nicht unehrlicher Leute, Bader, Barbierer, Lautenschläger, Leineweber, Altreseler (Schuhflicker), Schäfer, Müller, auch „keines gerendes mannes son“ sei und bestätigt dies für Richter, Schöppen, Kirchväter und Altsassen.

Dippoldiswalde mit Cavillerteich 1785
Dippoldiswalde mit Cavillerteich 1785

Döbeln

Örtlichkeiten:

Galgen in der Nähe des Obergottesackers, nahe dem Ober-Tor (an der Oberbrücke) an der Dresdner Strasse; 1549: Enthauptung auf dem Markt. Im August 1581 wird das steinernes Gerichte (1581, Ausbesserung dessen 1619). Säckung einer Kinds-Mörderin beim Ober-Wehr 1625 und 1696. 1701: Errichtung eines hölzernen Galgens auf dem Mittelmarkt (Militär-Gericht), Erneuerung dessen 1729 und 1747; Die Tortur erfolgte im sog. Marterturm beim Marstall (1844 abgetragen), so 1730 an einem Musquetier; Nennung des Narrenhäuschens 1734, des Prangers 1747.

1853: 01. April, Hinrichtung des Brandstifters und Doppelmörders Joh. Christian Wohllebe, aus Neumannsdorf, mittels des Fallschwertes, auf einer der Wiesen, die nach dem Dorfe Greusnig [im Süden der Stadt] zu führen, in der Nähe der neuangelegten Döbeln-Roßweiner Chaussee.

Erwähnung des Feldmeisters Felde (1697), des Schind-Grundes (1716, 1751, 1755), des Schindgrabens (1742), der Feldmeisterei (1785), Cavillerei bzw. Fleischmehlfabrik noch 1939 genannt Ziegelstr. 12.

erste bekannte Hinrichtung:

1523: ist die Stadt Döbeln abgebrannt, ingleichen hat der Abt zu Chemnitz einen Knaben von 15 Jahren an der Waldecke daselbst aufhängen lassen.

Obergerichtsbarkeit:

ist 1221 beim Kloster Altzelle; 1423: Kurfürst Friedrich I. von Sachsen verkauft der Stadt Döbeln alle seine Gerichte (Ober- und Untergerichte) wiederkäuflich für 600 Rhein. fl.; 1558 fällt dieses kurzzeitig (bis 1567) an das Amt Nossen, 1852 an den Staat.

erste namentliche Nennung des Scharfrichter:

1573: Meister Cuntz erhält 1 Sch. 42 Gr. für die Hinrichtung an Jacob Schlesier wegen Ehebruchs.

Gefängnisse:

Die Willkür der Stadt Döbeln benennt dieses 1420; Im Rathausturm wird 1571 das tieffe Gefängniß (das Hundeloch genannt) unter der Erde angelegt, das Rathaus trägt zu dieser Zeit am rechten Eingang das steinerne Bild der Justitia mit entblößtem Schwert und einem abgeschlagenen Kopf; Nennung der Frohnfeste in der nach ihr benannten Frohngasse.

Besonderheiten:

1552: Über die Weinkeller-Thüre war (bis zum Jahre 1730) die Justiz abgemahlet, wie einem Verbrecher die Hand abgehacket wird, und steht die Jahrzahl dabey 1552.

1727: die Justiz-Glocke, vor die Ubelthäter, auf dem Rathaus. … wurde geläutet, wenn ein Übelthäter zum Galgen- oder Wassertode geführt wurde.

Merk-Würdigkeiten:

1540: Wurden Adam von Planckenberg und sein Weib gerichtlich eingezogen, weil sie die Leute mit abergläubischen Allraunen und Erdmännergen betrogen.

1731: 16. Nov., bekam zu Döbeln ein Scharfrichterknecht, wegen Pferdediebstahls, den Staupbesen, wurde alle 10 Schritte geschlagen und des Landes ewig verwiesen.


Dohna

Örtlichkeiten:

Galgen, westl. von Sürßen (OT von Dohna), der Galgberg (heute: Kahlbusch)

Obergerichtsbarkeit:

1325: 20. April, Ersterwähnung des Dohnaischen Schöppenstuhls

1402: 19. Juni, Am Tage Gervasii und Prothasii erfolgt die Einnahme der Burg Dohna durch Sturm. … so haben die Marggraffen zu Meißen nach völliger Einnehmung, Dohna zum Ambte Pirna geschlagen, also daß die Herren Ammbtleute alda die Ober- und Unter-Gerichte hier exerciren.

           ... Donhenn (Donin) ein offener fleck in Meisen, czwisschen Pirn und Dresen, seithalb, do vorgeczeiten ein tapfer wol erbawet Sclos ... dorauf freye Heren gesessen, di irer Herschafft tittel anbegynlich daher sollen haben, und sich Burggrafen von Donhen schreiben, des edlen Gesipps nach czu Behmen, czu Kunigesberck [Königsbrück] bey Camencz, etwa czu Awerbach in Voytlande etc. vorhanden, vor Jaren der Adel und die pflege umher ynen czustendig, daraus och von Alders her rechspröche und urteyl in zweyspeldigen sachen von der Manschafft seint gefellet und geörtirt, dahin sich etliche lantart beurh die Slesia haben gereferirt. [Pirnaischer Mönch 1530]

Nennung des Scharfrichters:

1718: 27. Mai, hat M. S. zu Zschieren auff seinen Boden sich erhenckt, weil er aber vorher sein weib und Kinder heissen weggehen, ist er von [Pirnaer?] Scharffrichter abgenommen und auff den Zschirner werth eingescharret worden.

Gefängnisse:

Herzog Wratislaw I Herzog von Böhmen [+ 12.04.1125] lässt 1121 die Feste (oppidum) Dohna [Brand?] wieder aufbauen. Sein Nachfolger Sobieslaw I. braucht dieselbe von 1125 ab als Verwahrsam für politische Gefangene.


Eilenburg

Örtlichkeiten:

1531: Hinrichtung auf dem Anger bey des RathsGarten; 1578: auf dem Markt, gleiches 1672 und 1680; 1576: Nennung des Prangers; Benennung der Richtstätte zu Mensdorf [heute zu Mörtitz] 1601, zu Hohenprießnitz [OT von Zschepplin] 1679; 1604: Hinrichtung "auf dem Berge" (an der Leipziger Landstraße bzw. auf dem Platze beym Berger-Gottes-Acker, an der Fahrstraßen)

Säckung auf der Leipziger Brücke 1642, sowie 1676; 1662: Renovierung des Gerichtes (an der Leipziger Strasse, s.o.), auch 1754; 1752: Hinrichtung vor dem Neutor (bzw. Kuhtor im Süden der Stadt).

1667: Erwähnung des Schindanger; 1693: ein Hochwasser setzt das Gebiet zwischen des Scharff-Richters Hinter-Gebäuden und der ersten Brücke vorm Torgauischen Thore unter Wasser; 1744: 29. Juni, Erbeigentümliche Belehnung des auf dem Torgauischen Steinwege befindlichen Wohnhause und übrigen Eingebäuden, auch die Meister- und Nachrichterey.

erste bekannte Hinrichtung:

1316: Wegen Vergiftung der Viehweiden – nach mehreren Überschwemmungen – wird den Juden Schuld gegeben und zu Eilenburg 12 und anderwärts ebenfalls mehrere ergriffen und bestraft.

Obergerichtsbarkeit:

1455: In diesem Jahre, oder wie etliche setzen, 1463 und zwar am Dienstag nach Valentini, hat der Rath zu Eilenburg die Stadt-Gerichte von Churfürst Friedrich dem Gütigen vor 1.500 fl. erkaufft.

erste Nennung des Scharfrichter:

1557: Hinrichtung durch den Scharfrichter von Torgau, gleiches 1561 und 1570. Ein Selbstmörder wird 1667 vom Leipziger Scharfrichter abgenommen; 1625 wird erstmalig der Eilenburger Scharfrichter benannt.

Gefängnisse:

erstmals erwähnt 1516; Nennung von Hafteinrichtungen a) auf dem Schloss im Turm zwischen 1552 und 1692,  b) im Torgauischen Tor 1584, Nennung des Arrests im Rathaus 1595, während des 30jährigen Krieges (hier: 1631) Unterbringung der Gefangenen im Rathaus, auf dem Kornhaus und im Meßhaus; Benennung der Häscherei 1642 und 16921578: 01. Juli, hat sich Simon Zschau, ein Bauer von Zodelwitz bey Leisnig, der sich auch Hanß Möbus genandt und hin und wieder Pferde stehlen und verkauffen helffen, im Hundehause, wo er mit einem Fusse an eine Kette geschlossen gewesen, an ein Stück von seinem Hembde selbst erhencket, und weil er 3 fl. 16 gl. 5 pf. Geld bey sich gehabt, hat man davon 1 Nß. dem Abdecker, ihn in die Schindgrube zuführen und daselbst zubegraben, das übrige aber dem Gerichtsfrohnen gegeben.

Besonderheiten:

1491: sind der Stadt-Knecht und der Abdecker allhier mit ihren Weibern, wegen verübter Zauberey und Erbrechung des Raths-Kellers, verbrannt worden.

1540: 25. Jan., ward diese der Stadt Willkühr, so darinne bestanden, daß eine Person, die des Ehebruchs überführet, mit 40 fl. an Gelde sollte gestrafet werden, mit Bewilligung der gantzen Bürgerschafft aufgehoben.

1552: Hinrichtung eines Schinderknechts wegen Brandstiftung durch das Schwert mit nachfolgender Verbrennung.

1595: 10. Nov., frühe, ist des Abdeckers Weib in Lucas Hertzogs Brau-Hause, als sie Hopffen ausraffen wollen, in die Pfanne, darinne heisser Kofent [Dünnbier bzw. Nachbier] gewesen, gefallen, Mittags hernach gestorben, und Donnerstags [13. Nov.] begraben worden.

1638: ... wurden vor grossen Hunger Hunde und Katzen geschlachtet, ja die Äaser von den Schind-Angern gehohlet und gefressen … Denn wenn der Caviller mit dem Karn ein Aaß hinaus geführet, ist das arme Volck häuffig nachgelauffen, und haben davon ein Stück nach dem andern abgeschnitten …

Merk-Würdigkeiten:

1532: 20. Sept., Freytags nach Lamperti, ist Wentzel Olberg von Lucka, ein Hirte, um des willen, daß er auf dem Lande den Leuten die Pferde, so von ihnen in die Weide gethan, und an Füssen gespannet, bey nächtlicher Weile gestohlen, hernach erwürget und abgedeckt, darauff dieselbigen Häute verkaufft, auf Rechtl. Erkänntniß an Galgen gehencket worden.

1580: 20. Nov., sind drei Diebe, ... nemlich Caspar Zeddelich von Altenburg, Paul Renner von Marienberg und Ambrosius Becker von Maynsdorf allhier gehencket worden. Es sind aber dieselben die erste Nacht am Galgen bestohlen und theils gantz, theils halb nackend ausgezogen und anhero folgenden Tages von dem Scharffrichter mit alten Säcken und Röcken wieder umbhüllet und umbbunden worden.


Elsterberg/V.

Örtlichkeiten:

Galgen auf der Höhe der Weßnitz zwischen Elster und Gossenbach (= Tremnitzbach); Pranger vor dem Rathaus (bis kurz vor 1840); Gerichtsweg NW auf der Weßnitz

Abdeckerei am Eingang des Tremnitzgrundes (Schinders-Viertel), Schindersgraben (auch: Hinteres Viertel - heute: Moschwitzer Straße), Feldmeisterei (1715)

Obergerichtsbarkeit:

1535: 17. Mai, Die von Bünau, „gevettern uff Elsterberg semptlich und sonderlich“ bitten das Oberhofgericht zu Altenburg, die Klage des Günther von Bünau-Frankenhof gegen die Bürger von Elsterberg nach Elsterberg zu verweisen, da sie (die von Bünau) die Ober- und Niedergerichte besäßen. Montags der heyligen pfingstwochen.

erste bekannte Hinrichtung:

Anfang des 15. Jhs., als das Dorf Caselwitz halb elsterbergisch und halb reußisch war, hängte man einen Dieb „uff gleichen teil an einen baum in das felt“.

erste Nennung des Scharfrichters:

1526: In den plauenschen Amtsrechnungen sind 24 Groschen verbucht „dem scharfrichter von Elsterberg, welcher tauben Cuntzen von Plauen, so der sich selbs an einem paume gehangen, nahend bei Spilmes in meines gnst. hern obrigkeit denen zu begraben. Sonnabent am tage Egidi.

erste namentliche Nennung des Apdeckers:

im Steuerregister 1542: ... Wolff, apdecker" (1538: Hinrichtung durch den Zwickauer SR)

Gefängnisse:

1502 (ohne Datum), Michel Schote in Tremnitz erhebt Klage gegen Günther von Bünau zu Elsterberg, der ihn 1498 aus seinen Gütern gedrängt und, weil er ohne Bezahlung nicht räumen wollte, hat Bünau ihn binden, wie einen Missetäter nach Elsterberg führen und dort in den Turm werfen lassen. Nachdem er durch Freunde ausgebürgt, hat er gebeten, die ihm auferlegte Buße von 10 Gulden aufzuheben und ihn nicht weiter zu überwältigen, sondern seine Sache vor die Landesfürsten zu bringen. Darauf hat Bünau ihn „von stundt in eynen stock setzen lassen, doreyn er yn selbist auf geschmidet, dorinne er acht tage gesessen, und ihm nicht mehr denn zwei hofe brot zu seyner speyß gegeben syndt“; Turm im Elsterberger Schloß (1550); Büttelei (1665); Raths-Fronveste (1715)

Merk-Würdigkeiten:

Die Innungsartikel der Gerber vom 28. Juli 1572 verbieten, mit dem Abdecker geschäftlich zu verkehren. Nach den Satzungen der Balbierer und Bader ward [12. Mai]1606 den Scharfrichtern und Abdeckern wundärztliche Thätigkeiten verboten.

[17. Jh.] Zu Walpurgis (1. Mai) war durch den Schinder an die Herrschaft ein Erbzins in Höhe von 1 Gulden 2 Groschen und 2 Pfennig und an den Richter „ein gutes Paar Handschuhe“ zu entrichten.


Falkenstein/V.

Örtlichkeiten:

Meisterei SÖ von Falkenstein, Oberer Anger bzw. Lochsteinweg.

Obergerichtsbarkeit:

15. Jh., Über die Unterthanen der Ortschaften Oberlauterbach, Dorfstadt, Ellefeld, Reumtengrün, Schreiersgrün, Trieb und Werda, Ober- und Unterdorfstadt etc. hatte die Herrschaft zu Falkenstein die Nieder- und Obergerichte, über Hals und Hand, bei einzelnen auch nur Erbgerichte.

erste namentliche Nennung des Abdeckers:

Hintze, Georg Heinrich Theodor, SR-Knecht, aus Waren/Meckl.; oo Falkenstein 1817 Beate Kobs.


Frankenberg (Sa.)

Örtlichkeiten:

1572: Hinrichtung auf dem Markt; 1612: Martin Höpner henckte sich und ward den 04. Dec. unter das Gerichte begraben; 1738: Nennung des Galgenberges; Hinrichtung 1738 "auf der Dittersbacher Refier an den Haynicher Wege".

Scharfrichterei/Cavillerei Seegasse 5.

erste bekannte Hinrichtung:

1530: 27. Juli, am Tage Panthaleonis ist Valten Merten ein Schäfer allhier gehenckt worden.

erste Nennung des Cavillers:

1534: ist ein groß Sterben allhier gewesen. Darzu ist auch eine Seuche unter die Schweine kommen, von welcher viel hingefallen, und vom Caviller müssen bey Seite geschaffet werden.

erste namentliche Nennung des Abdeckers:

um 1587: Matthes Böhm, Abdecker in Frankenberg.

Gefängnisse:

1598: 02. Juni, brannte die hiesige Frohnfeste ab; weitere Nennung derer 1695 bzw. als Stadtfrohnhaus 1712

Besonderheiten:

1571: 24 März, hat Ursula, Lorenz Haubolds Eheweib ihr Stief-Töchterlein, die sie vorher mit Hunger gequälet, mit einem kleinen Stuben-Bäncklein also geschlagen, daß es in zwey Tagen darnach den Geist aufgeben müssen. Wiewohl die Hauboldin deswegen Leib und Leben verbrochen, so hat doch Moritz von Schönberg auf Börngen die Straffe also gemildert, daß sie den 25. April des Landes ist verwiesen worden.


Frauenstein

Örtlichkeiten:

1435 Hinrichtung auf dem Schlossplatz; 1676 Erwähnung des Frauensteiner Galgens südlich vom Schießhaus; 1748: Eine Stadtansicht zeigt das Gericht und die Meisterey auf; 1830: Der Despositenkasten des Rathsarchivs enthält eine Urkunde über Vererbung des Galgenbusches;

1831: Veräußerung des Königlichen Hundezwingers bei der Scharfrichterei.

1591: 18. Mai, wurde zu Burckersdorff eine Weibs-Person gesäckt, weil sie sich von einem Ehemanne schwängern, und vom Teufel verleiten lassen, das Kind umzubringen.

erste bekannte Hinrichtung:

1435: … allein die Sicherheit des Gebirges wurde durch zahlreiche Räuberbanden gestört und diese von einem Ritter Dietrich von Vitzthum, dem der Burggraf von Meißen Frauenstein zur Verwahrung anvertraut hatte, angeführt. … Der Kurfürst sendete eine Heeresabtheilung gegen diese Räuber; Frauenstein, deren Hauptsitz, wurde gestürmt und bis auf einen Thurm dem Erdboden gleichgemacht, und ihr Hauptmann, Dietrich von Vitzthum, auf dem Schloßplatz daselbst enthauptet.

erste Nennung des Henkers bzw. Abdeckers:

1608: 10. Mai, hat sich in Dittersbach (heute OT von Frauenstein) Christoph Kaden gehängt, welcher hernach durch den Henker auf seinem Gute begraben wurde.

1674: 21. April, erhieng sich Marin Tröger zu Hermsdorff auf seinem Guthe an einer Fichte, er wurde von des Cavillers Sohn abgenommen, und an die Böhmische Gräntze begraben; auch 1690 wird lediglich vom Caviller gesprochen. Erst ab 1725 wird der Scharfrichter zu Frauenstein bekannt.

Gefängnisse:

1591: Nennung desselben, der "dicke Merten" genannt.

um 1606: Erbauung der Frohnfeste unfern des Rathauses, 1728 wurde die erst neuerbaute Frohnfeste bei einem Stadtbrand beschädigt/zerstört und in den Folgejahren wieder aufgebaut.

Besonderheiten:

1535: musten Hanns Feller, Caspar Heintze, Christoph Fröhner, Frantz Kohl, George Schneider, Jacob Feller und andere Bürger in Frauenstein ins Exilium wandern, weil sie das heil. Abendmahl sub utraque empfangen und D. Lutheri Schriften gelesen hatten.

1632: 03. Sept., überfiel des Nachts der Kayserl. Feld-Marschall-Lieutnant Holcke das Städtgen Frauenstein, ... Nach dem Einfall war so viel Vieh in der Stadt umgefallen, daß der Rath 16 fl. aufwenden muste, das todte Vieh aus der Stadt zu führen.

1691: 28. Aug., wurde Hanns Müller von Reichenau, weil er zu Mulda mit einem Pferde Sodomiterey getrieben, allhier mit dem Schwerde gerichtet, und sodann mit dem lebendigen Pferde verbrannt.

Merk-Würdigkeiten:

1615: 07. Aug., wurde der Todtengräber von Nassau [OT von Frauenstein] in hiesiger Frohn-Feste mit Ruthen gestrichen, weil er mit seines Weibes Schwester Unzucht gehalten.

1677: 16. März, ward der im vorigen Jahr gehenckte Georg Feller von dem Frauensteinischen Galgen mit Strick und Kette gestohlen, es wurde nicht kundbar, wer das gethan, noch wohin der Cörper geschafft worden.

Frauenstein 1748
Frauenstein 1748