Taucha - Torgau - Waldenburg - Waldheim - Wechselburg - Werdau


Taucha

Örtlichkeiten:

Galgenberg mit Gerichtsweg westl. der Stadt. Erstmalige Nennung der Feimstätte 1571

Schandgrube (1801); Abdeckerei (1879) Sommerfelderweg.

erste bekannte Hinrichtung:

1725: 04. Jan., Hinrichtung einer Kindsmörderin auf dem Markt zu Taucha durch das Schwert.

Obergerichtsbarkeit:

1571: 11. Febr., Lehnbrief Augusts Herzog von Sachsen ... daß Wir dem Rathe und ganzen Gemeine Unsrer Stadt Leipzig nachgeschriebene Lehen und Güter vor Uns zu zu Lehn rührend mit Namen Tauche, das Städtlein mit dem Kirch Lehn daselbst, mit Obersten Gerichten zu Tauche alß forne die Stadtgraben, Feimstädte und Erb Gerichte im Felde soferne die Fluren darein gehören und unterfangen hat, mit dem Steinberge, Steinbruch und dem Berge, da das Schloß Tauche gestanden hat etc. zur rechter Mann Lehen gnädiglich gereichet und geliehen hat.

Gefängnisse:

im Tauchaer Schloß (vor 1532).

Besonderheiten:

1527: Wilhelm von Haugwitz d.Ä., Besitzer von Taucha, greift in den Blutbann der Stadt Leipzig ein, indem er einem zum Tode Verurtheilten, der dem Scharfrichter vom Schaffot entsprungen und glücklich entkommen war, bei Paunsdorf mit seinem Dolche die Bande durchschnitt, daß er leichter entkommen möchte, und dann sich dieser That laut rühmte.

Merk-Würdigkeiten:

Während der Belagerung Tauchas im 30jährigen Krieg (1637) schlug man ... den Unglücklichen Pflöcke zwischen Nägel und Fleisch, schnitt Lebenden Riemen aus der Haut, setzte Daumschrauben an, sägte die Kniescheiben an, schnitt die Fußsohlen auf und streuete Salz und Gerste hinein. Man bratete Menschen langsam im Backofen, zündete unter kopfwärts Aufgehangene Feuer an, nagelte Kinder als Ziel für die Pistolen an Thore an, kreuzigte Erwachsene, hing Männer an den empfindlichsten Gliedern auf oder kneipte ihnen diese ab.


Torgau

Örtlichkeiten:

Galgen am großen Teich bzw. am Teichdamme, 1831 abgetragen und durch einen Richtblock ersetzt; Armesünderbrücke beim Hospital; Hinrichtung einer Brandstifterin 1557 in der Lehmgrube; Erwähnung des hölzernen Esels 1721 (wahrscheinlich auf dem Markt).

Cavillerey 1620 genannt; Scharfrichterei an der Straße nach Zinna vor dem Spitaltor (1899); Abdeckerei 1935 auf der Dahlener Straße; Schinderloch bei Werda (1810).

Obergerichtsbarkeit:

1379: (09. April), Dietrich von Torgau, Herr zu Büchau, verkauft dem Rat zu Torgau die Gerichte [einschl. Kriminalgerichtsbarkeit] für 130 Schock.

erste Nennung des Scharfrichter:

1535: Die Ratsrechnungen Torgaus benennen u.a. neben 2 Frohnboten den Scharfrichter, 1557: Hinrichtung durch den Nachrichter von Torgau zu Eilenburg.

Gefängnisse:

auf den Türmen, das Tanzhaus und die Weinstube (15./16. Jh); Zuchthaus im Schloß Hartenfels.

Besonderheiten:

1514: Da ward ein Platz vor der Stadt, wo man sonst Verbrecher eingescharrt hatte, zum allgemeinen bürgerlichen Begräbnißplatz bestimmt. Zufällig raffte die Seuche um diese Zeit einen Schüler hin, mit dessen Beerdigung man den neuen Friedhof einweihete. Das achteten die übrigen für unerträglichen Schimpf, daß einer ihrer Mitschüler an so verrufener Stätte, neben Missethätern ruhen sollte. Sie rotteten sich deshalb des andern Tages zusammen, scharrten den Todten wieder aus, trugen ihn unter Glockengeläute in feierlichem Zuge zurück durch die Gassen und begruben ihn auf dem Stadtkirchhofe.

1569: hatte Christoph Treutler, Scharfrichter zu Torgau, eine Gasterei. Zum Teil hatte er auch henkermäßige Personen bei sich, da von er etliche, weil sie nicht mehr trinken konnten, sondern sich mit dem Kopf auf den Tisch gelegt hatten, köpfte und die andern auch tödlich beschädigte. Darauf wurde er flüchtig, aber Anno 1572 gefaßt. Er wurde geschleift, geköpft und aufs Rad gelegt. Dort wurde auch sein Kopf angenagelt.

Merk-Würdigkeiten:

1554: 21. Febr., Amnestie. Aus Anlaß der am 21. Februar 1554 in Dresden erfolgten Geburt seines zweiten Sohnes Alexander gewährte Kurfürst August eine Amnestie, unterm 01. März 1554, z. B. dem Schösser zu Torgau, daß alle Gefangene, so vor dem 21. Februar in seinen Landen in Banden, Haft und Gefängniß enthalten worden, los und ledig sollen gelassen werden, doch so, daß, die das Leben verwirkt, das Land meiden sollen.

1620: Kurfürst Johann Georg zu Sachsen verkauft die Cavillerey zu Torgau an den Torgauer Stadtrat, der dafür 2.400 Gulden „Meißnischer Währung“ bezahlte.


Waldenburg

Örtlichkeiten:

Richtplatz, Galgenweide, Galgenquiere; bei Breitenbach [OT Pfaffroda, zu Schönberg] Galgenberg und Galgenteich (1798).

Abdeckereiplatz, Schinderweg; Schindgraben bei Oberwiera (1618); bei Remse Schinder-Brückchen 1798

erste bekannte Hinrichtung:

1739: 16. Sept., wurden zwei Männer aus Altwaldenburg und Altstadtwaldenburg Diebstahls wegen durch den Glauchauer Scharfrichter hingerichtet, der eine von oben hinunter lebendig gerädert, der andere durch das Schwert. (Waldenburg wurde durch den Glauchauer Scharfrichter bedient)

Obergerichtsbarkeit:

1552: Waldenburger Stadt-Ordnung und gebrauch wegen des Fewers, aus den alen Verwilligungen gezogen, und Strafe derselben Uebertreter.

erste Nennung des Scharfrichter:

1767: Salomon Ulrich, Scharfrichter zu Glauchau ist im Besitz der Waldenburger "Meystereybefugniß".

Gefängnisse:

Frohnfeste 1739.

Besonderheiten:

1519: sind die Henker und Schinder in Herzog Georg des Bärtigen Lande alle verbrannt worden, weil sie die Weiden vergiftet und das Vieh gesterbt haben sollen. In Waldenburg wurden auf Ernst d. J. von Schönburg Befehl auch ihrer 7 aus dem Schönburgischen verbrannt.


Waldheim

Örtlichkeiten:

Kleiner Galgenberg (auch Schützenberg, Tollberg, Verwirrter Berg); Galgenberg bei Neuhausen; Schandflaschen zu Waldheim (1602), so die bösen Weiber zur Strafe tragen mußten.

Schinderkluft, Meisterei.

erste bekannte Hinrichtung:

1589: 07. Juli, ist ein neuer Galgen [zu Rochlitz] aufgerichtet, und den 8. ejusd. Barthol Schmied, ein Bürger von Waldheim, der 56 fl. gestohlen, zuerst daran gehencket worden.

Obergerichtsbarkeit:

1364: 20. Jan., Landgraf Friedrich von Thüringen belehnt Friedrich von Schönburg, Herr zu Glauchau, Heinrich und Adamant, Burggrafen von Starkenberg mit dem Städtchen Waldheim mit Gericht, Zinsen, Leuten, Dörfern, Aeckern, Wässern, Mühlen, Fischereien, Wiesen, Waiden, Hölzern, Lehen, geistlichen und weltlichen und allen Rechten, Ehren, Nutzen, Diensten, Gewohnheiten ... .

erste namentliche Nennung des Cavillers:

1564: Abdecker Simon Schmidt zw Waldtheym.

Gefängnisse:

1715: 20. März, Baubeginn des Zucht-, Waisen- und Armen-Hauses zu Waldheim. Errichtet wurde dies binnen anderthalb Jahren.

Besonderheiten:

1491: Berichtunge von dem Todtschlage Peter Hebenstreits seligen … Zum ersten sol Blasius Weynmeister (der Todtschläger) bestellen funfzig Vigilien und so vil Seel-Messen im Kloster zu Waldheimb, der armen Seelen zu trost. Item er sol sich mit den Gerichten vortragen, sie sint geistlich adder weltlich. Item eine Aachfahrt (zu unser Frawen Münster) sol er thun, und sol ein kreutz setzin das eines kreutzis werth ist. Item ein Licht soll er bestellin, das sol brennen ein gantz Jar vor dem heiligen Leichname zu allen Hor-Messen, und zu allen hohen Festen in der Vesper. Item die Zehrunge, in der Handlung gescheen, sol er auch gebin vj Schock, namhafftig 1 Schock uf Michaelis des obgenannten Jares, adder xiiij tage darnach ungefehrlich, und darnach uf ygliche nachfolgende wiegefasten (weich-fasten) ein halb schock, solange bis solliche vj Schock gefallin

Merk-Würdigkeiten:

Im Monat April 1865 wurden zur Strafverbüßung eingeliefert ... In das Zuchthaus zu Waldheim: Zinkeisen, Johann Gottlob, Scharfrichterknecht aus Henckewalde bei Zeitz. Alter: 37 J.; Statur: 68“; Haare: braun; Augen: blau; Nase: klein, steht nach rechts; Mund: gewöhnl.; Gesicht: länglich, gesund; Kennz.: rechtsseitiger Leistenbruch; - wegen versuchten Mords, qualif. Diebstahls u. Widersetzung vom K. Bez.-Ger. Borna für 22 J. 2 Mte. am 5/4. Derselbe hat schon 2 Mal Zuchth. u. 3 Mal Gefängnißstrafe im Ausl. erlitten.

 

Waldheim mit Meisterei und Schinderkluft 1799
Waldheim mit Meisterei und Schinderkluft 1799

Wechselburg

Örtlichkeiten:

Galgenberg bzw. "Wahlstad", anliegend dabei der "Schandfleck" [von: schinden?]; Errichtung eines neuen Galgens 1621.

Feldmeisterei (Cavillerei) zu Wiederau.

erste bekannte Hinrichtung:

Pastor Merbing hatte am „Freitag vor der Wiederischen Kirmeß, welches war den 29. September 1595, einen armen Sünder, genannt Hans Cratz von Brisenitz, welcher allhier ist mit dem Strange vom Leben zum Tode gebracht“, mit dem Pastor Thomas Hofmann zu Wechselburg zum Galgen zu geleiten, „ist fein mit Gedult und Gebet verschieden".

erste Nennung des Scharfrichter:

1611: 25. Febr., endete die Stiefmutter des jungen Trenkmann Gertraut, eine Tochter des Müllers Hans Zschage in Kolkau, unter dem Beil des Scharfrichters zu Wechselburg und wurde „uff den Kirchhoff zu Wechselburg gelegt“.

Gefängnisse:

indirekte Erwähnung 1610; geglückter Ausbruch eines Straßenräubers daselbst 1642.

Besonderheiten:

1637: 21. – 25. Febr., wurde Wechselburg von den Kaiserlichen geplündert … Alle Unterthanen wurden aus den Hütten gejagd, so daß fast alle die Beine erfroren, etliche wurden auch erstochen und erschossen, viele gerüttelt, gehauen, gestoßen, geschlagen, an den Schnellgalgen gehangen, an welchem man sie auf- und abzog.


Werdau

Örtlichkeiten:

Hinrichtungen auf dem Markt zu Werdau 1637, ... verschiedene auf dem Windberg zwischen Werdau und Zwickau, gleiches an der Langenbernsdorfer Straße 1682; Marterkammer oder Folterkammer im Schloss zu Werdau (das Schloss wurde 1747 abgetragen); Pranger am Rathaus vor 1771.

Johann Friedrich Gotthelf Naumann, Scharfrichter zu Crimmitschau, sucht 1771 um eine Konzession zur Anlegung einer besonderen Meisterei in Werdau nach; Schindgraben.

erste bekannte Hinrichtung:

1356: Voigtländischer Krieg. Ein Untervoigt – der reußisch-plauenschen Voigte –, welcher die Stadt Werdau übergeben hatte, wird auf Befehl Voigts Heinrich in einer Scheune lebendig verbrannt.

Obergerichtsbarkeit:

1398: 10. Mai, Wilhelm I. Markgraf zu Meißen bestätigt den Bürgern der Stadt Werdau, deren Weichbild nach dem Tode des edeln Herrn Heinrich V. „dem Jüngeren“ Herrn zu Schmölln an ihn gefallen ist, alle Rechte und Gewohnheiten, wie sie die Bürger zu Zwickau haben.

1618: wurden dem Rath zu Werdau in dem Städtlein und dessen Weichbilde bis auf Widerruf die Ober- und Erbgerichte gnädigst verpachtet. (Gleiches 1647 bis 1695 gegen eine jährliche Pacht von 60 fl.)

erste namentliche Nennung des Scharfrichter:

Heiland, Esaias, um 1617-45 SR in Zwickau, dgl. auch Amt Werdau, um 1653 dgl. in Pirna, seit 1654 dgl. in Gera, [] Gera 01.02.1663.

Gefängnisse:

auf dem Schlothurm (1668); Frohnfeste - durch Feuer 1756 geschädigt - im unteren Torturm der Bastei (1763 abgetragen); Gefängnis bzw. Gerichtsgebäude Kirchplatz.

Besonderheiten:

1771: war die Hungersnoth so groß, daß die Feldbesitzer Tag und Nacht ihr Getreide bewachen mußten; ja im nächsten Jahr wurde denselben sogar durch eine kurfürstl. Verordnung erlaubt, auf die Fruchtdiebe, wenn sie auf einmaliges Zuruf nicht stehen blieben, Feuer zu geben.

 

Schindgraben 1795
Schindgraben 1795