Königsbrück - Königstein - Kötzschenbroda - Lauenstein
Örtlichkeiten:
Galgen Kamenzer Straße kurz nach Abzweig nach Gräfenhain (s. Karte); Feldmeisterei bislang nur ohne Ortsangabe nachweisbar.
Obergerichtsbarkeit:
1492: 11. Juni, König Wladislaw II. von Böhmen gibt den Burggrafen von Dohna die Lehn über Königsbrück ... mit allen Stadtrechten, mit Wochen – und Jahrmarkt, Zöllen ... Gegeben Ofen am pfingstmontage.
erste namentliche Nennung des Feldmeisters:
1684: ist Hans Georg Pietzsch Feldmeister in Hohnstein. … Er ist zugezogen aus Königsbrück, wo sein Vater Georg Pietzsch Feldmeister war.
Besonderheiten:
1555: Extract der gravaminum, welche von denen Ständen des Marggrafthums Oberlausitz bey Ihrer Röm. Kays. Maj. Ferdinand I. wider den damaligen Landvoigt Christoph Burggrafen von Dohna auf Königsbrück 1555 angebracht worden sind ... Hier wird u.a. berichtet, dass Christoph von Dohna adliche Verbrecher, trotzdem sie ihm als solche angezeigt worden, ganz frei ausgehen lasse; er wende auch die Tortur in unverzeihlicher Weise an. Wenn Jemand unter den Qualen derselben auf Befragen gegen irgend eine andere Person ausgesagt habe, so werde diese sofort festgenommen, „mit der scharfen Frage angegriffen, oft biederleute, ganz unschuldig, mit grausamen und erschrecklichen Martern zerbunden, zerrissen, zerzerrt und gesenget, daß es ein Stein erbarmen möge“, oft aber auch ohne weitere Untersuchung ihrer Schuld sofort hingerichtet.
Örtlichkeiten:
an zwey Pfeilern des Kirchthurms, zur Bestrafung derer Uebelthäter, von Alters her, zwey Halseisen, als der Pranger.
erste bekannte Hinrichtung:
1523:
worden die Münche [des Cölestinerklosters Königstein, gegründet 1516] vorgelt mit der luterianisschen secten, namen was sie konten hinweg
brengen, verliffen sich kegen Wittenberg zu mercklichen nachteyl dem recht cristl. löb. Fürsten, der och im stetlein MVCXXIII [1523] einen gotslestirer ließ
die Zunge aufnageln.
Obergerichtsbarkeit:
1519: 17. März, ... sonder in aller moß wie vormals under Unnser Ampt Pirne sein und bleyben sollen.
Gefängnisse:
die Frohnveste an der Bach (im Städtchen Königstein) in welcher par Terre zwey wohlverwahrte Gefängnisse, in dem obern Stock aber die Wohnung des Rathsdieners befindlich ist.
Seit 1588 wurden nachweislich höher gestellte Persönlichkeiten auf die Festung
in Verwahrung gebracht. Prominenteste "Gäste" waren Nikolaus Krell (Kurfürst.-Sächs. Kanzler, von 1591 - 1601; hingerichtet zu Dresden 10. Okt. 1601 durch den Dresdner Scharfrichter Polz) in
einem Stübgen unterhalb der Johann-Georgen-Burg (Einweihung 27. Juli 1619) und 1706 Jacob Ludwig und Constantin Wladislaw, Söhne des Königs von Polen, Johann III. Sobieski. Weitere Gefängnisse waren das sog. Dürcken-Loch (
... etliche
Clafftern tief unter der Erde ... ) und die Mohrenkammer.
Besonderheiten:
benannt zu Pfaffendorf [OT von Königstein] wird der Diebskeller, so von Reisenden als curiös betrachtet wird. ... ebenso Diebskeller zu Thürmsdorf [OT von Struppen] .
Merk-Würdigkeiten:
1610: 10. Juni, Herzog Johann Georgens Bericht von Execution des Königsteinischen Commendanten. Datum Dresden. (Wolf Friedrich Boen, Kommandant von Königstein hatte zusammen mit einem, Namens Türk, die Festung um Holz und andere Victualien betrogen und ward dafür am 06.06.1610 zu Dresden nach über ihn gehaltenen Kayserl. Kriegs- und Malefizrecht verurteilt und am 07.06.1610 zwischen der Königsnase und Christiansburg an einen Baum gehenkt. Regiments-Profoß ist N. Barthel).
Örtlichkeiten:
Unter den Feld-, Wiesen- und Waldgrundstücken aufgeführt u.a. die Galgberge.
erste bekannte Hinrichtung:
1727: 02. April, kam es in dem Gasthofe zu einem argen Exceß, bei welchem auf dem Vorwerke ein Kattundrucker einem Soldaten ein Messer in den Leib warf, „davon er seinen Geist aufgeben müssen“, wie es in einem Berichte aus jener Zeit heißt. Der Mörder wurde am 27. August desselben Jahres auf dem Sande bei Dresden, dem jetzigen Alaunplatze, enthauptet.
Obergerichtsbarkeit:
durch den am 29. April 1782 errichteten Jurisdictions-Receß hatte Dresden die Obergerichte über das ganze Dorf, welche am 18. März 1803 durch Kurfürst Friedrich August III von Sachsen bestätigt wurde.
Örtlichkeiten:
im ältesten Teil des Schlosses die Marterkammer (Die darin befindlich gewesenen Marterinstrumente im Kriegsjahr 1813 bei zahlreichen Plünderungen abhanden gekommen); Hinrichtungen 1607, 1616 und 1731 auf dem Markt zu Lauenstein, Säckung einer Kindsmörderin im mittleren Liebenauer Teich 1705; Richtstätte und Feldmeisterei an der Schinderleithe gen Liebenau (s. Karte); Reparatur des Hochgerichts 1685 (abgerissen 1838).
erste bekannte Hinrichtung:
1487: 26. Mai, in der Nacht nach St. Urbanstag [25. Mai] ward das Schloß Lauenstein, welches damals Hans Münzer der jüngere besaß, überfallen. Mehrere vom Adel werden von den Siegern gefangen, entwaffnet und geknebelt. Von den Gefangenen ließ Münzer tags darauf mehrere hinrichten, 9 davon waren jedoch in selbiger Nacht ... der Haft entkommen.
Obergerichtsbarkeit:
1464: 10. April, Friedrich II. Kurfürst von Sachsen veräußert Lauenstein ... u.a. mit gerichten obersten und niedersten, über Hals und über Hant ... an Hans Münzer
(+1477), Rathsherr zu Freiberg, für 700 Schock Gr. Gegeben zu Altenburg am Dienstage nach dem Sonntage Quasimodogeniti.
erste namentliche Nennung des Schinders (Feldmeister):
1602: 29. Juni, ... der Liebenauer Mühlsteig, bei des Schinders, Meister Lorenz Reichert herein
... Der letzte Feldmeister von Lauenstein starb 1868.
Gefängnisse:
Burgverließ im ältesten Teil des Schlosses, im neueren Teil zwei Gefängnisse [Zellen], im mittleren Teil des Schlosses wohnte der Frohn; zudem
Nennung des Stockes; der Büttelei 1600.
Besonderheiten:
1522: 06. April, Am Sonntag Lätare wurde auf dem ohnfern des Städtchens Neugeising gelegenen Geisingberge ein Autodafé [Glaubensgericht] veranstaltet. Man verbrannte nämlich dort das Bildniß Luthers auf einem Scheiterhaufen von 25 Fuder Holz, nachdem über Luther zuvor das gewöhnliche peinliche Halsgericht gehalten worden war.
Torturen wurden vom Lauensteiner Feldmeister durchgeführt, Hinrichtungen dagegen stets von auswärtigen Scharfrichtern verrichtet, so 1731 von dem Dresdner Scharfrichter..
Merk-Würdigkeiten:
1630: Die Gerichtsherrschaftlichen Ge- und Verbote vom Jahre 1630, wie sie bei jedem Ehegedinge vorgelesen wurden. ... unter § 31: Dem Caviller zu Lauenstein soll ein jeder bei 30 gr. Strafe nicht nur das gefallene, sondern auch das unreine Vieh ankündigen lassen, weil derselbe gleich andere Unterthanen der Herrschaft Zins entrichtet, desgleichen Hunde halten und andere Beschwerungen tragen muß.